Landesverordnung bis zum 15. Februar 2021

Liebe Vereinsmitglieder,

die aktuelle Landesverordnung der Landesregierung SH läßt auch weiterhin zumindest bis zum 15.02.21 keinen Sport zu. Danach ist das Sporttreiben mit mehr als 2 Personen untersagt. Somit muss unser Sportbetrieb leider weiter ruhen.

Der Vorstand
(Geschäftsstelle)

Verlängerung der Landesverordnung bis zum 20. Dezember 2020

Liebe Vereinsmitglieder,

die Landesregierung SH hat die bisherige Landesverordnung mit den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie für Schleswig-Holstein bis zum 20.12.20 verlängert. Davon ist auch weiterhin der Sport betroffen. Danach ist im Zeitraum vom bis zum 20. Dezember 2020 das Sporttreiben mit mehr als 2 Personen untersagt. Somit muss unser Sportbetrieb in dem vorgenannten Zeitraum weiter ruhen.

Der Vorstand
(Geschäftsstelle)

Sportbetrieb des TuS Felde bis zum 29. November 2020 unterbrochen

Liebe Vereinsmitglieder,

am 01. November 2020 hat die Landesregierung SH weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie für Schleswig-Holstein beschlossen. Davon ist auch der Sport betroffen. Danach ist im Zeitraum vom 02. bis zum 29. November 2020 das Sporttreiben mit mehr als 2 Personen untersagt. Somit mus sunser Sportbetrieb in dem vorgenannten Zeitraum unterbrochen werden.

Oberstes Gebot für den TuS Felde war und ist es, unseren Beitrag für die Gesundheit der Bevölkerung und die erfolgreiche Eindämmung der Pandemie zuleisten. Wir bitten daher alle Mitglieder, Trainer und Übungsleiter die Regelungenzu beachten.

Wir bedanken uns ganz herzlich bei unseren rd. 850 Mitgliedern, dass Sie uns in der seit dem Frühjahr währenden „Coronazeit“ unterstützt haben. So konnten wir unsere Übungsleiter / Trainer halten und die Fixkosten, die auch ohne den Sportbetrieb anfallen, tragen.

Wir hoffen, dass unsere gemeinsamen Anstrengungen helfen, die Corona-Infektionen in einem händelbaren Maße zu halten und verbleiben mit besten Grüßen
Ute Franke-Matthiesen
(Geschäftsstelle)

Kinderturnen findet eingeschränkt ab 21. September 2020 wieder statt

Liebe Eltern und Kinder,

die Landesregierung Schleswig-Holstein hat zwar mit diversen Corona-Verordnungen die Voraussetzungen für den Vereinssportbetrieb in SH schrittweise gelockert, leider aber nicht für den Sportbetrieb in der Halle (Ausnahme Wettkampfbetrieb). Darüber hinaus sind im Bereich Turnen die Handlungsempfehlungen des DOSB, des DTB und der DTJ verbindlich anzuwenden. Entscheidend ist in allen Regelwerken, dass bei der Ausübung ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht unterschritten, der Sport kontaktfrei ausgeübt wird und die Hygieneregelungen beachtet werden. Ausgenommen von dem Abstandsgebot sind Zusammenkünfte zu einem gemeinsamen privaten Zweck mit bis zu 10 Personen. Da die Kinder im Kleinkinderturnen (3-6-Jahre) noch nicht in der Lage sind, Abstandsregeln zu verstehen oder einzuhalten bzw. diese im Spielprozess schnell vergessen werden, kann das Kinderturnen nur auf Grundlage dieser Ausnahmeregelung durchgeführt werden. Somit beschränkt sich die Teilnehmerzahl auf 10 Personen pro Turngruppe (bei dieser Höchstgrenze zählen die Übungsleiter).

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