Mitgliederinfos zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs
Liebe Vereinsmitglieder,
die Landesregierung Schleswig-Holstein hat mit einer neuen Corona-Verordnung, die ab dem 18. Mai 2020 gilt, die Voraussetzungen für einen schrittweisen Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben in Schleswig-Holstein geschaffen. Grundsätzlich bleiben zwar öffentliche und private Sportanlagen weiterhin geschlossen. Allerdings können sie für den Sport- und Trainingsbetrieb im Breitensport unter bestimmten Bedingungen genutzt werden. Eine Differenzierung nach Sportarten wird darin explizit nicht vorgenommen. Entscheidend ist, dass bei der Ausübung ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht unterschritten und der Sport kontaktfrei ausgeübt wird.
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