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Wiederaufnahme des Sportbetriebs auf den Außenanlagen ab 15.03.2021

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Der TuS Felde nimmt ab 15.03.2021 den Sportbetrieb auf den Außenanlagen wieder auf. Grundlage dafür ist die ab 08.03.21 gültige Landesverodnung zur Bekämpfung der Corona Pandemie. Danach ist kontaktfreier Sport auf den Außenanlagen wieder möglich, wenn die Gruppengröße bei Kinder und Jugendlichen unter 14 Jahren maximal 20 beträgt. Ab 14 Jahren sind Gruppen von maximal 10 Sportlern inkl. Übungsleiter zugelassen. Eine Kabinennutzung und damit insbesondere auch Nutzung der Duschen ist nicht möglich.

Da die Beschränkungen noch keinen Hallensport mit umsetzbaren Gruppengrößen wieder zulassen, setzt der Sportbetrieb in der Halle weiterhin aus.

Unten stehend finden sich die aktuell gültigen Hygienekonzepte des TuS Felde:

Hygieneplan Außenanlage

Hygienekonzept Fußballsparte

Mitgliedsbeiträge

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Längere Zeiträume im Jahr 2020 und auch aktuell ist der Sportbetrieb aufgrund der Corona-Pandemie untersagt. Da es vereinzelt Anfragen gibt, ob deshalb nicht Teile des Mitgliedsbeitrags rückerstattet werden sollten, hat sich der Vorstand des TuS Felde mit der Frage befasst.

Die Rückerstattung ist aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht möglich.

Eine Rückerstattung von Vereinsbeiträgen gefährdet die Gemeinnützigkeit des Vereins, für diese Fälle gibt es keine gesetzlichen Ausnahmen für die Corona-Pandemie. Darauf weisen auch ausdrücklich der Landessportverband und der Kreissportverband Rendsburg-Eckernförde hin. Lediglich für die Zukunft ist es danach möglich, Beiträge auszusetzen oder zu reduzieren. Notwendigkeit ist dafür jedoch eine Ermächtigung in der Vereinssatzung, die nur die Mitgliederversammlung beschließen kann.

Trotz des Ausfalls des Sportbetriebs zahlt der TuS Felde zudem die Aufwandsentschädigungen seiner Übungsleiterinnen und Übungsleiter weiter. "Wir wollen damit sicherstellen, dass wir nach Ende der Beschränkungen sofort und in vollem erlaubten Umfang den Sportbetrieb wiederaufnehmen können. Zudem sagen wir auf diesem Wege unseren ehrenamtlichen Übungsleiterinnen und Übungsleitern Danke, denn im Regelbetrieb leisten sie ein Vielfältiges, was wir gar nicht angemessen entlohnen können", begründet der 1. Vorsitzende des TuS Felde, Ulf Bödeker, diese Entscheidung. Zusätzlich sei zu berücksichtigen, dass die Übungsleiterinnen und Übungsleiter bereits im Jahr 2020 Enormes geleistet hätten: Entwicklung und Umsetzung von individuellen Trainingskonzepten inklusive Dokumentation, Entwicklung und Umsetzung von sportartspezifischen Hygieneplänen, individuelle Konzepte für die Durchführung des Spielbetriebes im Außenbereich und  in geschlossenen Räumen sowie die regelmäßige Anpassung an ständig geänderte gesetzliche Vorgaben. "Dieses Engagement wollen wir mit der Weiterzahlung honorieren, zumal Alle ab der Wiederaufnahme des Sportbetriebes im Frühjahr wiederum stark gefordert sein werden", so Bödeker abschließend.

Der Vorstand bedankt sich in diesem Zusammenhang bei seinen Mitgliedern, die dem Verein auch in dieser Zeit weiter die Treue halten.

Landesverordnung bis zum 15. Februar 2021

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Liebe Vereinsmitglieder,

die aktuelle Landesverordnung der Landesregierung SH läßt auch weiterhin zumindest bis zum 15.02.21 keinen Sport zu. Danach ist das Sporttreiben mit mehr als 2 Personen untersagt. Somit muss unser Sportbetrieb leider weiter ruhen.

Der Vorstand
(Geschäftsstelle)

Weihnachtsgruß

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Liebe Mitglieder,

Anliegend findet Ihr im PDF-Dokument einen Weihnachtsgruß und en Dankeschön des TuS Felde.

Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch in ein Jahr 2021!

Verlängerung der Landesverordnung bis zum 20. Dezember 2020

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Liebe Vereinsmitglieder,

die Landesregierung SH hat die bisherige Landesverordnung mit den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie für Schleswig-Holstein bis zum 20.12.20 verlängert. Davon ist auch weiterhin der Sport betroffen. Danach ist im Zeitraum vom bis zum 20. Dezember 2020 das Sporttreiben mit mehr als 2 Personen untersagt. Somit muss unser Sportbetrieb in dem vorgenannten Zeitraum weiter ruhen.

Der Vorstand
(Geschäftsstelle)

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